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   LSG Hessen, 23.02.1995 - L 5 V 701/93   

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https://dejure.org/1995,8294
LSG Hessen, 23.02.1995 - L 5 V 701/93 (https://dejure.org/1995,8294)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.02.1995 - L 5 V 701/93 (https://dejure.org/1995,8294)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - L 5 V 701/93 (https://dejure.org/1995,8294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 BVG, § 1 Abs 3 BVG, § 30 Abs 1 BVG
    Beschädigtenversorgung - Unterschenkelamputierter - Sturz auf Glatteis - Schenkelhalsfraktur als mittelbare Schädigungsfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschädigtenversorgung; Kriegsopferversorgung; Wehrdienstbeschädigung; Amputierter; Sturz; Glatteis; Mittelbar; Mitursache; Schmerzen; Schenkelhalsfraktur

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.03.1961 - 11 RV 1484/59

    Definition der Begriffe Ursache und Mitursache - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.1995 - L 5 V 701/93
    Haben mehrere Bedingungen in gleicher Weise - gleichwertig - zu dem Erfolg beigetragen, so sind sie auch rechtlich nebeneinander stehende Mitursachen (vgl. insoweit bereits BSG, Urteil vom 23. März 1961 - 11 RV 1484/59 - Urteil vom 22. Februar 1967 - 8 RV 431/64 - zuletzt: BSG in Breithaupt 1993, 219 ff.).

    Nur wenn einer Bedingung gegenüber den anderen überwiegende Bedeutung zukommt, so ist diese rechtlich allein die Ursache (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1991 - 11 RV 1484/59 -).

  • BSG, 20.05.1992 - 9a RV 28/90

    Risiko der Teilnahme eines Beschädigten am Straßenverkehr mit dem PKW

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.1995 - L 5 V 701/93
    Ein relevantes Verschulden läge nämlich nur dann vor, wenn das Handeln des Geschädigten im hohen Grad unvernünftig und unfallträchtig gewesen wäre (vgl. BSG in SozR. 3100 § 1 Nr. 23, BSG, Urteil vom 20. Mai 1992 - 9 a RV 28/90 -).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.1995 - L 5 V 701/93
    Nach der auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung geltenden Kausalitätsnorm sind jedoch nicht alle Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, die nicht hinweggedacht werden können, ohne daß der Erfolg entfiele, auch ursächlich im Sinne des Kriegsopferversorgungsrechtes; maßgeblich in diesem Sinne sind vielmehr nur diejenigen Bedingungen, die im Verhältnis zu anderen wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSG, Urteil vom 15. November 1957 - 9 RV 114/55 - BSGE 1, 72; BSGE 11, 50; Wilke, Soziales Entschädigungsrecht, § 1 BVG Erl. V. 3).
  • BSG, 11.11.1959 - 9 RV 290/57
    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.1995 - L 5 V 701/93
    Nach der auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung geltenden Kausalitätsnorm sind jedoch nicht alle Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, die nicht hinweggedacht werden können, ohne daß der Erfolg entfiele, auch ursächlich im Sinne des Kriegsopferversorgungsrechtes; maßgeblich in diesem Sinne sind vielmehr nur diejenigen Bedingungen, die im Verhältnis zu anderen wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSG, Urteil vom 15. November 1957 - 9 RV 114/55 - BSGE 1, 72; BSGE 11, 50; Wilke, Soziales Entschädigungsrecht, § 1 BVG Erl. V. 3).
  • BSG, 25.11.1976 - 9 RV 200/75
    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.1995 - L 5 V 701/93
    Das SG hat insoweit auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. November 1976 - 9 RV 200/75 - (in Breithaupt 1977, Seite 340, 341) verwiesen.
  • BSG, 15.11.1957 - 9 RV 114/55
    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.1995 - L 5 V 701/93
    Nach der auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung geltenden Kausalitätsnorm sind jedoch nicht alle Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, die nicht hinweggedacht werden können, ohne daß der Erfolg entfiele, auch ursächlich im Sinne des Kriegsopferversorgungsrechtes; maßgeblich in diesem Sinne sind vielmehr nur diejenigen Bedingungen, die im Verhältnis zu anderen wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BSG, Urteil vom 15. November 1957 - 9 RV 114/55 - BSGE 1, 72; BSGE 11, 50; Wilke, Soziales Entschädigungsrecht, § 1 BVG Erl. V. 3).
  • BSG, 22.02.1967 - 8 RV 431/64
    Auszug aus LSG Hessen, 23.02.1995 - L 5 V 701/93
    Haben mehrere Bedingungen in gleicher Weise - gleichwertig - zu dem Erfolg beigetragen, so sind sie auch rechtlich nebeneinander stehende Mitursachen (vgl. insoweit bereits BSG, Urteil vom 23. März 1961 - 11 RV 1484/59 - Urteil vom 22. Februar 1967 - 8 RV 431/64 - zuletzt: BSG in Breithaupt 1993, 219 ff.).
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